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Die Gerechtigkeitslücke beim Ausscheiden

Scheidet ein Genossenschaftsmitglied aus, hat es Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben nach § 73 GenG. Eine Auseinandersetzungsrücklage nach § 73 Absatz 3 ist in den seltensten Fällen gebildet. Und wenn, dann entspricht sie bei weitem nicht dem wahren Wert im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Das Mitglied verläßt seine Genossenschaft also arm, obwohl sich die Genossenschaft in vielen Fällen mit Eigentumsland vollgesogen hat. Bezahlt wurde der Landerwerb hauptsächlich mit nicht ausgeschütteten Gewinnen.
Eine Genossenschaft mit z.B. 1.500 ha, davon 30 oder 40 % Eigentumsflächen, kann allein unter Berücksichtigung des Flächenwertes einen Marktwert von 15 bis 25 Mio € haben Was hat das ausscheidende Mitglied trotz Gewinnausschüttungsverzicht persönlich davon? Nichts! Und dieses Nichts nennt man Gerechtigkeitslücke.
Nach Berechnung des Bauernverbands MV wurde bei der Sozialversicherung seit der Wende ein Rentenanrecht von 250 - 280 € erworben. Wenn Mitglieder unter diesen Bedingungen eine zweite Rente haben wollen, ist das zu verstehen. Bisher geht das aber nur, wenn die Genossenschaft komplett verkauft wird. Da die Rechtsform der Genossenschaft in Bezug auf das Stimmrecht egalitär ist, kann ein Vorstand schnell überstimmt werden, so wie das der Fall einer Agrargenossenschaft bei Rostock war, den Minister Backhaus jüngst als „Manchesterkapitalismus in Reinkultur“ abkanzelte.
Intelligente Lösungen wurden sehr oft verschlafen. Bis zur jetzigen Unbezahlbarkeit der realen Abfindung ausscheidender Genossen zum Marktwert hätte es nicht kommen müssen. Der Verkauf einer Genossenschaft insgesamt ist leider oft die letztmögliche gerechte Lösung. Intelligentere Lösungen wären früher und jetzt noch möglich, wären Vorstände und Aufsichtsräte nicht beratungsresistent.

Übrigens: Manch altgedienter Vorstand bemerkt plötzlich, daß auch er arm in die Rente und eventuell aus der Genossenschaft geht. Hektische Versuche der Satzungsänderung scheitern oft am jungen Vorstandsnachfolger, der weiß, daß er als letzter das Licht ausmachen wird.

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