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Umfinanzieren - Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren

Bei den aktuellen Niedrigzinsen sollte man an eine Umfinanzierung denken. Bedenken bestehen wegen der sogenannten Vorfäligkeitsentschädigung.
Dabei sollte man sich nicht von Emotionen leiten lassen, sondern einfach rechnen. Im Internet gibt es etliche Rechenhilfen.

Interesant wird es, wenn der Darlehensnehmer ein Sondertilgungsrecht hat.  Am 19.01.16 hat der BGH entschieden:„Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ Az.: XI ZR 388/14


Finanzen:
Sicherheiten überprüfen und Zinsen senken

Kredite werden in der Regel durch Grundschulden, Bürgschaften und/oder Forderungsabtretungen, wie z.B. Betriebsprämien, Milchgeld besichert. Der Zinssatz orientiert sich an der Werthaltigkeit der Sicherheit. Werden die Kredite kontinuierlich getilgt, so kann es zu einer Übersicherung kommen. Gleichzeitig hat man keinen Spielraum für neue Finanzierungen weil man glaubt, keine Sicherheiten stellen zu können.

Unsere Empfehlungen:

  • Stellen Sie den aktuellen Kreditsalden den jeweiligen Sicherungswert gegenüber.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob Sicherheiten freigegeben werden können.
  • Ordnen Sie die Sicherheiten neu: Je werthaltiger die Sicherheit, desto eher kann der Zinssatz gesenkt werden.
  • Werden Sie aktiv: Kreditgeber haben in der Regel kein Interesse daran von sich aus auf Sicherheiten zu verzichten.
  • Bei Überschreitungen haben Sie einen Rechtsanspruch auf Sicherheitsfreigabe.
  • Bei dieser Gelegenheit überprüfen Sie, ob Sie Kredite umfinanzieren können. Der Kredit des Landhandels ist direkt und indirekt (Abnahme ab Ernte zu niedrigen Preisen mit hohen Abzügen) oft ungünstiger als ein Betriebsmittelkredit, der nach dem Verkauf der Ernte getilgt wird.

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