Acker bleibt Acker – kein Zwangsumbruch mehr
Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerflächen angegeben waren, bleiben dauerhaft Ackerland – so die Vereinfachungsplanung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Damit entfiele der Zwangsumbruch spätestens vor Ablauf des fünften Zähljahres, damit Acker, weiterhin Acker bleibt.
Bei Flächen, die 2026 kein Ackerland sind und nach Ablauf von fünf Zähljahren zu Dauergrünland würden, muss spätestens bis 15. Mai 2026 ein Umbruch erfolgt sein, damit Acker weiterhin Acker bleibt.