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Aber:Die gewerblichen, nicht der Landwirtschaft zuzurechnenden, Leistungen dürfen 51.500 € bzw. ein Drittel des Umsatzes bei Leistungen an Landwirte. bzw. 10.300 € bei Leistungen an Nicht-Landwirte nicht übersteigen. Da in den meisten Fällen die gewerblichen Einnahmen die genannten Grenzen übersteigen, wird bei Betriebsprüfungen nachträglich das Feldinventar aktiviert.

Für die Zukunft kann das Problem durch die Experten des Agrar-Beratungspools gelöst werden, so daß sowohl auf die Aktivierung des Feldinventars verzichtet werden kann als auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden können.

Die DenkFabrik entwickelt Lösungen auf Vorrat.