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Freiwlliger Landtausch ist steuerfrei

So hat der BFH am 23.10.2019, VI R 25/17 entschieden.
Voraussetzungen:
Der Tausch ist gleichwertig, Differenzen sind zu versteuern.
Der Tauch muß über einen Antrag bei der Flurbereinigungsbehörde laufen, sonst handelt es sich um einen steuerpflichtigen Privattausch.
Quelle: juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py